Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB – TKS Bauelemente & Sonnenschutz GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen zwischen der TKS Bauelemente & Sonnenschutz GmbH und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, insbesondere durch Unterzeichnung, Bestätigung in Textform oder Beginn der Leistungsausführung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags kann die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Montage-, Reparatur- und sonstigen Dienstleistungen sein.

(2) Maßgeblich ist das jeweilige Angebot.

(3) Bei Maßanfertigungen erfolgt die Herstellung nach den vereinbarten oder vor Ort ermittelten Maßen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit von selbst angegebenen Maßen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Lieferung und/oder Montage sowie Rechnungserhalt sofort fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5 Lieferung und Leistungstermine

(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montage unter geeigneten Bedingungen erfolgen kann.

(2) Insbesondere hat der Kunde zu gewährleisten:

  • freien Zugang zur Baustelle
  • Bereitstellung erforderlicher Anschlüsse (z. B. Strom)
  • geeignete bauliche Voraussetzungen

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.

§ 7 Abnahme

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Kunde die Leistung nutzt oder
  • innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung keine wesentlichen Mängel gerügt werden

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gefahrübergang

(1) Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.

(2) Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme über.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(3) Bei individuell angefertigten Waren besteht kein Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

§ 11 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(3) Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich anzuzeigen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 13 Rücktritt und Stornierung

(1) Kündigt oder storniert der Kunde den Auftrag vor Beginn der Leistung, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

(2) Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall zu erstatten.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: April 2026